Das Quartoblechkartell - illegale Preisabsprachen deutschsprachiger Hersteller
Am 12. Dezember 2019 verhängte das Bundeskartellamt Rekordbußgelder über insgesamt 646 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei Quartoblechen. Den eigentlichen Schaden von Kartellabsprachen tragen jedoch die Abnehmer. Die Stahlhersteller haben über viele Jahre hinweg ihre Aufschläge und Zuschläge abgesprochen, die in der Regel etwa 20-25 % des Gesamtpreises ausmachen, wodurch die Endpreise wahrscheinlich deutlich überhöht waren. An diesem Stahlkartell beteiligt waren die vier Flachstahlhersteller Ilsenburger Grobblech GmbH, Thyssenkrupp Steel Europe AG, Voestalpine Grobblech GmbH sowie die Dillinger Hüttenwerke AG, welche als Kronzeugin auftrat.
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Wer hat Schadensersatzansprüche?
- Betroffen sind: In erster Linie Unternehmen, die im Quartogerüst gewalzte Grobbleche (sog. Quartobleche) eingekauft oder verarbeitet haben. Dabei werden die kartellbedingt überhöhten Preise häufig innerhalb der Wertschöpfungskette teilweise weitergereicht. Anspruchsberechtigt können neben direkten Abnehmern von Quartoblechen daher auch indirekte Abnehmer von Quartoblechen oder daraus hergestellten Komponenten, Werkteilen, Endprodukten und Bauwerken sein.
- Einsatzbereiche: Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffbau, Kessel- und Druckbehälterbau, allgemeiner Maschinenbau, Bau von Windtürmen und Pipelines, Offshore-Industrie
- Zeitraum: Mitte 2002 bis Juni 2016. Wie bei anderen Kartellen kann man allerdings auch beim Quartoblechkartell von einer Kartellnachwirkung ausgehen. Sollte Ihr Unternehmen vom Quartoblechkartell betroffen sein, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz - zuzüglich Zinsen. Registrieren Sie sich jetzt unverbindlich bei uns, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Gründe sich bei financialright anzumelden
1. Intelligente
IT-Infrastruktur
Die Datenerfassung sowie der Dokumentenupload erfolgt bequem online. Sie liefern Daten und Dokumente – wir machen den Rest. Sie können dabei auf unsere bewährte Technik vertrauen, da wir unsere Technologie über die letzten Jahre stetig optimiert haben.
2. Ökonomisches
Gutachten
Wir verbinden Big Data- und IT-Kompetenz mit top Legal Know-how. Kartellschäden lassen sich nur über komplexe Marktanalysen und ökonomische Gutachten nachweisen. Durch Zusammenarbeit mit renommierten Anwälten und Ökonomen liefern wir eine konkrete Schadensberechnung.
3. Management Ihrer Schadensersatzansprüche
Zusammen mit einem schlagkräftigen Team verfolgen wir die Rechte einer großen Gruppe von Anspruchstellern. Hierbei wickeln wir das gesamte Verfahren für Sie ab: Von der Datenauswertung über die Einbindung des Gutachters bis hin zur außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Geltendmachung und Auszahlung.
Unser Team und unsere Expertise
Maßgeschneiderte Informationstechnologie
Da die Daten zu den Beschaffungsvorgängen jedes Unternehmens individuell erfasst werden müssen, entstehen hier enorme Datenmengen. Diese auszuwerten, erfordert Experten für intelligente IT-Infrastrukturen. Genau auf solche komplexe Massenverfahren ist financialright spezialisiert und bietet hier die bestmögliche Lösung.
Renommierte Rechtsanwaltskanzlei
Zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeiten wir mit der internationalen Anwaltskanzlei Osborne Clarke zusammen, die bei der aktiven Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen zu den Marktführern in Deutschland gehört.
Wettbewerbsökonomische Expertise
Kartellschäden lassen sich nur über komplexe Marktanalysen und ökonomische Gutachten nachweisen. Durch Zusammenarbeit mit namhaften Wettbewerbsökonomen des bei der Quantifizierung von Kartellschäden führenden Beratungsunternehmens Oxera liefern wir eine konkrete Schadensberechnung.
Über uns – wer ist financialright?
financialright hat langjährige Erfahrung mit der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen. So haben wir unter anderem zwei Klagen gegen das sog. Lkw-Kartell eingereicht, die ca. 180.000 Lkw von über 8.500 Kunden aus mehr als 20 verschiedenen EU-Ländern mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR (inkl. Zinsen) umfassen. Für weitere Infos besuchen Sie gerne www.truck-damages.com.
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